Ein texanischer Anwalt hält ein Glas M&Ms in die Höhe. Jedes Bonbon, erklärt er den Geschworenen, stehe für eine Milliarde Dollar Unternehmenswert. So viel sei Meta wert. Dann greift er hinein, nimmt eine Handvoll heraus. Merken Sie einen Unterschied? Noch eine Handvoll. Immer noch nicht? Am Ende zerbeißt er ein einzelnes blaues M&M. Das hier, sagt Mark Lanier, seien ungefähr 200 Millionen Dollar. Die wollten den Schmerz nicht spüren.
Die Geschworenen in Los Angeles sprachen Meta und YouTube schuldig: fehlerhafte Konstruktion, Fahrlässigkeit, Schädigung einer Minderjährigen. Strafe: sechs Millionen Dollar. Für einen Konzern, der pro Quartal fast 40 Milliarden Dollar umsetzt, ist das weniger als eine unschöne Umbauphase in Menlo Park. Aber um die Summe geht es nicht.
Entscheidend ist etwas anderes: Eine Jury behandelte Instagram und YouTube erstmals wie fehlerhafte Produkte. Nicht wie Medien. Nicht wie neutrale Infrastruktur. Sondern wie Erzeugnisse, die nach demselben Haftungsrecht beurteilt werden können wie ein Toaster, der Funken schlägt, oder eine Bremsanlage, die das Bremsen eher als Anregung versteht.
Bislang schützte die Plattformen in Amerika meist Paragraf 230 des amerikanischen Kommunikationsrechts. Grob gesagt besagt er, dass Internetdienste für Inhalte ihrer Nutzer nicht so haften wie ein Verlag. Für das Valley war das lange die angenehmste aller Rechtsideen: gewaltige Reichweite, begrenzte Verantwortung. Nun standen die Konzerne plötzlich nicht mehr als bloße Durchleiter fremder Inhalte vor Gericht, sondern als Hersteller eines Produkts mit womöglich eingebautem Fehler. Das missfällt dort naturgemäß.
Die Klägerin, im Verfahren als K.G.M. geführt, heute 20 Jahre alt, hatte Instagram mit neun Jahren genutzt. Offizielles Mindestalter: 13. Ihre Anwälte legten interne Meta-Unterlagen vor. In einer hieß es sinngemäß, wer bei Jugendlichen groß gewinnen wolle, müsse sie schon vorher an sich binden. In einer anderen stand, Elfjährige kehrten viermal häufiger zu Instagram zurück als Nutzer konkurrierender Angebote. Viermal häufiger. Elfjährige. Auf einer Plattform, die für dieses Alter offiziell gar nicht vorgesehen ist. Man muss solche Zahlen nicht kommentieren. Sie sind höflich genug, das selbst zu übernehmen.
Zuckerberg wurde im Zeugenstand gefragt, warum ein Kind unter 13 Jahren so zwanghaft auf seiner Plattform habe posten können. Seine Antwort lautete sinngemäß: Wenn Menschen dort keine gute Erfahrung machten, warum kämen sie dann immer wieder zurück? Der Satz gehört hinter Glas. Vielleicht in ein Museum amerikanischer Ausweichkünste.
Der Vergleich mit der Tabakindustrie ist nicht neu. Als sich Philip Morris und R.J. Reynolds 1998 auf 206 Milliarden Dollar einigten, waren allerdings Jahrzehnte vergangen, ehe die Branche vor Gericht ernsthaft zu verlieren begann. Sechs Millionen Dollar sind von 206 Milliarden so weit entfernt wie ein Kaugummiautomat von Monte Carlo. Nur stehen hinter K.G.M. rund 2000 weitere Klagen; acht davon sollen noch in diesem Jahr vor Geschworene kommen. In New Mexico verurteilte eine andere Jury Meta einen Tag zuvor zu 375 Millionen Dollar, weil der Konzern Kinder auf seinen Plattformen nicht vor Pädophilen geschützt habe. Das war dann schon etwas mehr als Blumengeld.
Google versuchte es mit einer hübschen Unterscheidung. YouTube sei kein soziales Netzwerk, sondern ein verantwortungsvoll gebauter Videodienst. So kann man es natürlich auch nennen. Der Anwalt des Unternehmens entschuldigte sich bei der Klägerin, allerdings in jener Form, in der Anwälte sich entschuldigen, wenn die Berufung bereits vorbereitet wird. Man hoffe aufrichtig, sagte er, dass es auf YouTube auch Dinge gegeben habe, die ihr Leben bereichert hätten. Lanier erwiderte, eine anwaltliche Entschuldigung sei noch keine Rechenschaft. Dann zerbiss er das blaue M&M.
Eine Geschworene sagte nach dem Urteil: Wir wollten, dass sie es spüren. Ob Meta sechs Millionen Dollar spürt, ist keine besonders offene Frage.
Wenn Vorsicht verdächtig wird
Sechshundert Kilometer weiter nördlich, in San Francisco, befasste sich in derselben Woche eine andere Richterin mit einer anderen Spielart von Verantwortung. Dort war nicht zu wenig davon das Problem, sondern zu viel.
Anthropic, Hersteller des KI-Systems Claude, hatte bei Vertragsverhandlungen mit dem Pentagon Bedingungen gestellt. Das Unternehmen wollte sicherstellen, dass seine Technik weder zur Massenüberwachung amerikanischer Bürger noch für autonome Waffensysteme eingesetzt werde. Verteidigungsminister Pete Hegseth reagierte auf seine Weise: Er erklärte Anthropic zum Risiko in der Lieferkette. Dieses Etikett ist gewöhnlich Firmen vorbehalten, bei denen Washington Verbindungen zur chinesischen Volksbefreiungsarmee vermutet. Es bedeutet: keine Geschäfte mehr mit der amerikanischen Regierung. Nirgends.
Richterin Rita Lin nannte das in ihrem 43 Seiten langen Urteil orwellianisch. Die Akten stützten den Schluss, schrieb sie, Anthropic werde dafür bestraft, die Vertragspolitik der Regierung öffentlich kritisiert zu haben. Nichts im geltenden Recht trage die Vorstellung, ein amerikanisches Unternehmen dürfe als potenzieller Feind und Saboteur der Vereinigten Staaten gebrandmarkt werden, weil es der Regierung widerspreche. Ein Satz für die Geschichtsbücher. Also vermutlich keiner für die Gegenwart.
Selbst wenn man die Argumentation des Pentagons einen Augenblick lang ernst nimmt, bleibt sie dünn. Anthropic könne seine Programme im Krisenfall abschalten oder verändern und sei deshalb ein Sicherheitsrisiko, hatte das Ministerium vorgetragen. Anthropics Anwalt hielt dem entgegen, das Unternehmen habe keinerlei Möglichkeit, ein ausgeliefertes Modell abzuschalten, zu verändern oder auch nur zu sehen, wie es eingesetzt werde. Das Pentagon prüfe jedes Modell vor dem Einsatz ohnehin selbst. Emil Michael, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, nannte das Urteil auf X eine Schande und behauptete, es enthalte Dutzende Fehler. Welche, sagte er nicht. Das ist inzwischen eine durchaus verbreitete Darstellungsform in Washington.
Sieben Tage hat das Pentagon, um Berufung einzulegen. Microsoft, einzelne Mitarbeiter von OpenAI und Google reichten Unterstützungsbriefe für Anthropic ein; eine seltene Einigkeit in einer Branche, die sich sonst vor allem beim Abwerben von Ingenieuren zusammenfindet.
Der Kontrast ist unerquicklich klar. In Los Angeles befand eine Jury, ein Technologiekonzern trage Verantwortung, weil er zu wenig an die Sicherheit seiner Nutzer gedacht habe. In San Francisco versuchte das Pentagon, einen Technologiekonzern zu bestrafen, weil er zu viel an Sicherheit gedacht habe. Im Valley nennt man Verantwortung einen Wert. In Washington ist sie, jedenfalls solange sie den Falschen einfällt, ein Risiko.
Der Börsengang als Wallfahrt
Elon Musk bereitet den Börsengang von SpaceX vor. Mitte Juni soll es so weit sein, pünktlich vor seinem Geburtstag. Zwischen 40 und 80 Milliarden Dollar soll die Emission einbringen, die angestrebte Bewertung: 1,75 Billionen. Saudi Aramco brachte 2019 knapp 30 Milliarden Dollar ein. So weit die Zahlen. Das Merkwürdige beginnt danach.
Musk will bis zu 30 Prozent der Aktien an Privatanleger geben, ungefähr dreimal so viel wie bei einem gewöhnlichen Börsengang. Statt der üblichen Werbereise, bei der das Management um Investoren wirbt, sollen die Investoren zu SpaceX kommen: Fabrikbesichtigung in Los Angeles, womöglich ein Raketenstart in Cape Canaveral. Und wer bereits in andere Musk-Unternehmen investiert hat, etwa in Tesla oder bei der Übernahme von Twitter, soll bevorzugt berücksichtigt werden. Treue wird belohnt. Frömmigkeit womöglich auch.
Rowan Taylor, Partner einer auf Luft- und Raumfahrt spezialisierten Beteiligungsgesellschaft, sagte, dies sei einer jener Augenblicke, in denen die Leute meinten, sie müssten einfach dabei sein. Der aufschlussreichere Satz kam danach: Der Appetit der Anleger sei vor allem ein Ausdruck des Vertrauens in Elon Musk. Nicht in SpaceX. Nicht in die Raketen. Nicht in die Bilanz. In Elon Musk. Ein Börsengang als Bekenntnisakt.
Die Banken hat Musk nach Zuständigkeiten geordnet, die er selbst festgelegt hat: Bank of America für wohlhabende Privatanleger in den Vereinigten Staaten, UBS für internationale, Deutsche Bank für Deutschland, Barclays für Großbritannien, Mizuho für Japan, Royal Bank of Canada für Kanada. In der Branche heißt das Spurordnung. Jede Bank bekommt ihre Bahn, niemand fährt dem anderen dazwischen. Es ist, als dürfte jemand die Spielregeln schreiben und anschließend auch noch den Schiedsrichter bestimmen.
Wer allerdings glaubt, es gehe hier vor allem um Kapitalmarkttheorie, hat den Text unter dem Text übersehen. Für frühe Anteilseigner erwägt SpaceX eine verlängerte Haltefrist, deutlich länger als die üblichen sechs Monate; andere Aktionäre sollen ihre Anteile sofort verkaufen dürfen. Das Unternehmen hofft auf eine frühe Aufnahme in den Nasdaq-100, was automatisch Milliarden aus Indexfonds in die Aktie spülen würde. Musk bringt kein Unternehmen an die Börse. Er organisiert eine Gemeinde.
Fünfzehn Jahre reichen offenbar nicht
In Cupertino gestand Apple derweil in der ihm eigenen Höflichkeit ein, was dort seit anderthalb Jahrzehnten niemand laut sagen wollte: Siri braucht Hilfe. Mit iOS 27, angekündigt für Juni, soll sich Siri für externe KI-Dienste öffnen. Nicht nur für ChatGPT, sondern auch für Gemini, Claude und alles, was der hauseigene digitale Laden sonst noch an die Nutzer bringt. Apple nennt das Erweiterungen. Man könnte auch sagen: Fremdhilfe in schöner Verpackung.
Für Apple ist die Rechnung trotzdem ansehnlich. An jeder KI-Abogebühr, die über den eigenen Vertrieb läuft, verdient der Konzern mit, ohne selbst ein Sprachmodell von Weltrang trainieren zu müssen. Die Geräte liefern, den Zugang zu den Nutzern kontrollieren, an der Arbeit anderer mitverdienen: Das ist das Geschäftsmodell eines Vermieters, dem das Haus gehört, nicht aber die Möbel. Google-Aktien fielen nach der Nachricht um 3,4 Prozent. Apple-Aktien bewegten sich kaum. In Cupertino weiß man seit langem, dass Trägheit an der Börse nicht bestraft wird, solange die Kasse stimmt.
In Los Angeles kostete das Fehlen von Verantwortung in dieser Woche sechs Millionen Dollar. In San Francisco kostete ihr Vorhandensein beinahe ein Unternehmen. Auf dem Tisch des texanischen Anwalts liegt noch immer das zerbröselte blaue M&M. Vielleicht braucht er bald ein größeres Glas.
Bleiben Sie unberechenbar.
Ihr Marcus Schuler, San Francisco